Impressionen

Heimatverein Rheinfeld'82 e.V.

Impressionen

Impressionen und Eindrücke in und rund um Rheinfeld

Die Landschaft rund um Rheinfeld ist unvergleichbar durch ihre Vielfalt an natürlicher Schönheit. Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, Rheinfelderinnen- und Rheinfeldern, die uns mit der Zusendung Ihrer Landschaftseindrücke sowie Impressionen aus Rheinfeld unterstützt haben und uns auch zukünftig unterstützen.

Haben Sie auch noch Bildmaterial, welches Sie uns zur Verfügung stellen würden? Hierbei kann es sich um Landschaftsbilder handeln oder Bilder aus dem Ort. Das Alter der Bilder spielt dabei keine Rolle! Selbstverständlich werden die Autoren bzw. das Urheberrecht des Bildmaterials namentlich genannt.

Kontaktieren Sie uns! Senden Sie Ihr Bildmaterial an die Mailadresse: mail@hvr82.de, geben Sie Ihren Namen an und eventuell eine kurze Beschreibung, was auf dem Bild oder den Bildern zu sehen ist.

Wir bedanken uns bereits vorab für Ihre Unterstützung.


Über uns

Heimatverein Rheinfeld'82 e.V.

Über uns

Engagement

Von Seniorenfahrt bis Rheinwanderung, von Bingo-Abenden bis Karnevals-Party, vom Tanz in den Mai bis hin zum Heimatfest: Der Heimatverein Rheinfeld lebt für Euch und bringt die unterschiedlichsten Menschen zusammen.

Die Gemeinschaft und der Spaß an der Sache stehen dabei immer im Vordergrund.

Das dahinter auch viele Unterstützer, Sponsoren und Ehrenamtler stecken, ist nicht immer ersichtlich. Dabei können viele dieser Termine und Veranstaltungen nur bewältigt werden, wenn die nötige Unterstützung und Hilfe dahinter steckt – sowohl finanziell als auch zeitlich.

Bingo-Abende: Das lustige Beisammensein mit dem gemeinschaftlichen Entgegenfiebern auf einen der beliebten Bingo-Gewinne wird jedes Mal von der Bäckerei Schneider mit ihren leckeren Wecks unterstützt.

Rheinwanderung und Rheinfeld-Ralley:  Die jährlich stattfindenden Aktionen für die Erst- und Viertklässer der Regenbogenschule werden zusammen mit dem Lehrerkollegium und der Freiwilligen Feuerwehr Löschzug Mitte zu einem Highlight für die Schülerinnen und Schüler.

Seniorenfahrt:  Unsere Seniorenfahrt erfreut sich immer großer Beliebtheit und findet in guter Zusammenarbeit mit der Firma Afan Reisen statt.

St. Martin in der KiTa Farbenplanet:  Hier unterstützen wir immer sehr gerne die Einrichtung beim Kakao- und Glühweinverkauf.

Vatertag: Unser Event für alle Väter! Und auch die Familien sind herzlich Willkommen, denn wir feiern unsere Väter!

Tanz in den Mai: Der traditionelle Tanz in den Mai mit dem Ausrufen des neuen Maikönigspaares erfolgt seit Jahren in Kooperation mit den Rheinfelder Gaststätten und lässt die Rheinfelder zusammen in den Mai feiern.

Heimatfest: Das größte und aufwändigste Highlight des Jahres. Hier ist es erforderlich, Hand in Hand zusammen zu arbeiten. Gemeinsam mit vielen Helfern und Sponsoren wird Jahr für Jahr geplant, organisiert und verwirklicht.

Der Platz hier reicht nicht aus, um wirklich alle Helfer namentlich aufzuführen. Wir machen jedoch keine Unterschiede bei eurer Art zu helfen – sei es durch Geld- oder Sachspenden, Zeitspenden, Tipps und Tricks, helfende Hände oder offene Ohren.

Wir sind für jede Unterstützung unserer „Hintergrundagenten“ dankbar!

Dadurch lebt unser Verein und wir können vielen Leuten mit unseren Aktionen eine Freude bereiten!

Ein Herzliches Dankeschön an ALLE, die sich in und für unsere Gemeinschaft engagieren!


Satzung

Heimatverein Rheinfeld'82 e.V.

Vereinssatzung

Satzung des Heimatverein Rheinfeld 1982 e.V. -(HVR)

§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zwecke des HVR und Gemeinnützigkeit
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Ende der Mitgliedschaft
§ 6 Geschäftsjahr
§ 7 Organe des HVR
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Verfahren der Mitgliederversammlung
§ 10 Gesamtvorstand
§ 11 Geschäftsführender Vorstand
§ 12 Wahl der Mitglieder des Gesamtvorstandes
§ 13 Aufgaben des Gesamtvorstandes und seiner Mitglieder
§ 14 Ende eines Amtes im Gesamtvorstand
§ 15 Kassenprüfer
§ 16 Änderung der Satzung
§ 17 Auflösung des HVR
§ 18 Gentrifizierung

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen “Heimatverein Rheinfeld 1982 e.V.” (Kurzform: HVR).

(2) Der HVR hat seinen Sitz in Dormagen-Rheinfeld.

(3) Die Vereinsfarben sind grün und weiß. Das Vereinsemblem ist das Wappen von Rheinfeld.

§ 2 Zwecke des HVR und Gemeinnützigkeit

(1) Der HVR ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der HVR hat folgende Ziele:

1. die Gemeinschaft der Rheinfelder Bevölkerung zu fördern,
2. in Rheinfeld Heimat zu schaffen, zu bieten und erfahrbar zu machen,
3. Gemeinsinn und heimatliches Brauchtum in Rheinfeld zu pflegen,
4. traditionelle Feste und Veranstaltungen in Rheinfeld, vor allem das Heimatfest, zu erhalten und zu fördern. Dazu arbeitet der HVR mit allen Organisationen und Gruppen zusammen, die im Sinne dieser Ziele in Rheinfeld tätig sind.

(3) Alle Mittel des HVR dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(4) Beim Ausscheiden von Mitgliedern oder bei Auflösung oder Aufhebung des HVR erfolgen keinerlei Ausschüttungen. Die Mitglieder haben keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied im HVR kann jede Person werden, die sich dem HVR verbunden fühlt und dessen Satzung anerkennt. Die Aufnahme ist schriftlich beim Gesamtvorstand zu beantragen, der abschließend über den Aufnahmeantrag entscheidet. Zur Aufnahme einer nicht voll geschäftsfähigen Person muss die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

(2) Der Verein hat Mitglieder und Ehrenmitglieder. Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich um das heimatliche Brauchtum und um den HVR in besonderer Weise verdient gemacht haben oder Mitglieder, die das achtzigste Lebensjahr vollendet haben.

(3) Ehrenmitglieder werden durch den Vorstand ernannt. Sie sind ab dem Zeitpunkt der Ernennung von der Beitragspflicht befreit.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Alle Mitglieder haben folgende Rechte:

1. Alle Mitglieder können an den für sie bestimmten Veranstaltungen und Aktivitäten des HVR teilnehmen.
2. Ab vollendetem 18. Lebensjahr kann jedes Mitglied das persönlich auszuübende Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen und für die Wahl in ein Amt kandidieren; ebenso kann jedes volljährige Mitglied Anträge an den Vorstand oder die Mitgliederversammlung stellen.

(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet,

1. die Satzung und die auf der Grundlage der Satzung beschlossenen Ordnungen, die selbst nicht Bestandteil der Satzung sind, anzuerkennen und zu beachten,
2. die Ziele des HVR nach besten Kräften zu fördern,
3. das Eigentum des HVR schonend und pfleglich zu behandeln,
4. den Beitrag rechtzeitig und vollständig zu entrichten.

(3) Die Daten der Mitglieder werden gespeichert und ausschließlich für die Zwecke des HVR genutzt.

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

(1) Jede Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

(2) Der Austritt ist dem Gesamtvorstand schriftlich anzuzeigen. Der Mitgliedsausweis ist zurückzugeben

(3) Ein Mitglied kann aus folgenden schwerwiegenden Gründen ausgeschlossen werden:

1. massive Verstöße gegen die Satzung oder die auf der Grundlage der Satzung beschlossenen Ordnungen oder die Interessen des HVR,
2. unehrenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb des HVR,
3. mutwillige Beschädigung oder Veruntreuung von Eigentum des HVR,
4. erhebliche Beitragsrückstände oder Nichteinlösung sonstiger bedeutender finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem HVR. Ein Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, ist innerhalb einer angemessenen Frist zu den konkret bezeichneten Vorwürfen anzuhören. Über den Ausschluss beschließt der Gesamtvorstand, der dem Mitglied schriftlich Ausschlussbeschluss und Begründung mitteilt. Der Ausschluss wirkt sofort ab Zugang der Mitteilung.

(4) Mit Austritt oder Ausschluss enden alle aus der Mitgliedschaft sich ergebenden Rechte gegenüber dem HVR. Die Beitragspflicht und andere Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft bleiben bis zum Ende des Kalenderjahres bestehen, in dem der Austritt oder der Ausschluss wirksam wird.

§ 6 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 7 Organe des HVR

1. die Mitgliederversammlung
2. der Gesamtvorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.

(2) Die Mitgliederversammlung beschließt über

1. die Ordnungsmäßigkeit der jeweiligen Einladung,
2. den Erlass einer Vereinsordnung, deren Änderung und Aufhebung,
3. die Struktur und die Höhe von Mitgliedsbeiträgen und Abgaben,
4. Anträge des Gesamtvorstandes und der Mitglieder,
5. die Änderung dieser Satzung (§ 16),
6. die Auflösung des HVR (§ 17).

(3) Die Mitgliederversammlung behandelt folgende Punkte:

1. Geschäfts- und Kassenbericht des Gesamtvorstandes zum vorangegangenen Geschäftsjahr,
2. Bericht der Kassenprüfer über die Prüfung der Geschäftsvorfälle des vorangegangenen Geschäftsjahres,
3. Aussprache zu den Berichten,
4. Beschluss zum Geschäfts- und Kassenbericht des Gesamtvorstandes,
5. Beschluss über die Entlastung des Gesamtvorstands zu dessen Tätigkeit im vorangegangenen Geschäftsjahr,
6. Wahl von Mitgliedern des Gesamtvorstandes im festgelegten Turnus (§ 12 Absatz 2),
7. die Wahl von zwei Kassenprüfern für die Prüfung der Geschäftsvorfälle des laufenden Geschäftsjahres (§ 15).

(4) Der Gesamtvorstand ist jederzeit berechtigt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Er ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach Eingang eines schriftlich begründeten Antrages von mindestens 30 Mitgliedern des HVR eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

§ 9 Verfahren der Mitgliederversammlung

(1) Zu den Mitgliederversammlungen lädt der Gesamtvorstand mindestens zehn Kalendertage vor dem Versammlungstermin durch

1.Bekanntgabe des Termins (Ort und Zeit) im Amtsblatt der Stadt Dormagen,
2.Bekanntgabe des Termins (Ort und Zeit) unter Angabe der Tagesordnung auf der Internetseite des HVR,
3. Aushang der Bekanntgabe des Termins (Ort und Zeit) unter Angabe der Tagesordnung im Schaukasten vor der Ahl Schull ein.

(2) Anträge der Mitglieder an die Mitgliederversammlung müssen dem Gesamtvorstand schriftlich mit Begründung 7 Kalendertage vor dem Versammlungstermin vorliegen. Form- und fristgerecht gestellte Anträge hat der Gesamtvorstand auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu setzen. Zur Behandlung anderer Anträge unterbreitet der Gesamtvorstand der Mitgliederversammlung einen Beschlussvorschlag.

(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig mit der Anzahl der erschienenen Mitglieder.

(4) Beschlüsse fasst die Mitgliederversammlung in offener Abstimmung oder Wahl mittels Handzeichen der anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt. Auf Antrag von mindestens 5 anwesenden Mitgliedern ist eine Abstimmung oder Wahl geheim durchzuführen.

(5) Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

(6) Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die Versammlungsleiter und Schriftführer unterzeichnen.

§ 10 Gesamtvorstand

Diesen bilden:

1. 1. und 2. Vorsitzender,
2. 1. und 2. Geschäftsführer,
3. 1. und 2. Kassierer,
4. Schriftführer,
5. bis zu sieben Beisitzer.

§ 11 Geschäftsführender Vorstand

Den Geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches bilden:

1. 1. Vorsitzender,
2. 2. Vorsitzender,
3. 1. Geschäftsführer,
4. 1. Kassierer.

§ 12 Wahl der Mitglieder des Gesamtvorstandes

(1) Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Wählbar sind nur Mitglieder des HVR.

(2) Die Wahl findet im zweijährigen Turnus für jeweils die Hälfte der Mitglieder des Gesamtvorstandes statt.

1. In der 1. Turnuswahl werden gewählt:
1.1. 1. Vorsitzender,
1.2. 2. Geschäftsführer,
1.3. 1. Kassierer,
1.4. Schriftführer,
1.5. bis zu drei Beisitzer.

2. In der 2. Turnuswahl werden zwei Jahre nach der 1. Turnuswahl gewählt:
2.1. 2. Vorsitzender,
2.2. 1. Geschäftsführer,
2.3. 2. Kassierer,
2.4. bis zu vier Beisitzer.

(3) „Die Amtszeit der Mitglieder des Gesamtvorstandes beträgt zwei Jahre. Jedes Mitglied des Gesamt-vorstandes kann nur ein Vorstandsamt ausüben und ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter Wahrung der Vertraulichkeit zu erfüllen.

§ 13 Aufgaben des Gesamtvorstandes und seiner Mitglieder

(1) Dem Gesamtvorstand obliegen die Regelung sämtlicher Angelegenheiten des HVR, die nicht von der Mitgliederversammlung entschieden oder zu entscheiden sind, die Organisation des jährlichen Heimatfestes, die Aufsicht über die Kasse, die Verwaltung des Vereinsvermögens, die Pflege der Internetseite des HVR, sowie die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Gesamtvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die er der Mitgliederversammlung bekannt gibt und auf der Internetseite des HVR zur Einsichtnahme bereithält.

(2) Die Mitglieder des Gesamtvorstandes haben folgende Aufgaben:

1. Der 1. Vorsitzende leitet den HVR.
2. Der 2. Vorsitzende unterstützt und vertritt den 1. Vorsitzenden in dessen Abwesenheit oder Verhinderung.
3. Dem 1. Geschäftsführer obliegt die Geschäftsführung des HVR, insbesondere die Planung und Organisation des Heimatfestes.
4. Dem 1. Kassierer obliegt die gesamte Kassen- und Vermögensverwaltung des HVR.
5. Dem Schriftführer obliegt die Protokollierung der Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sowie die Verwaltung des Archiv- und Schriftgutes des HVR.
6. Der 2. Geschäftsführer und der 2. Kassierer unterstützen den jeweiligen Amtswalter ihres Geschäftsbereiches und vertreten ihn bei Abwesenheit oder Verhinderung.
7. Die Aufgaben der anderen Mitglieder regelt und organisiert der Gesamtvorstand in eigener Zuständigkeit.

(3) Der Gesamtvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

§ 14 Ende eines Amtes im Gesamtvorstand

Das Amt eines Mitgliedes des Gesamtvorstandes endet mit:

1. Ablauf der Amtszeit,
2. Niederlegung des Amtes,
3. Ausscheiden aus dem HVR. Bei vorzeitigem Amtende (Nummern 2 und 3) findet in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtszeit statt.

§ 15 Kassenprüfer

1) Zwei Kassenprüfer prüfen die kassenrelevanten Geschäftsvorfälle in jedem Jahr so rechtzeitig, dass sie der Mitgliederversammlung Bericht über das Ergebnis der Kassenprüfung erstatten können. Gemäß diesem Ergebnis empfehlen sie der Mitgliederversammlung einen Beschluss über die Entlastung des Gesamtvorstandes.

(2) Die Kassenprüfer müssen Mitglied des HVR und dürfen nicht Mitglied des Gesamtvorstandes sein. Ihre Amtszeit beträgt ein Jahr. Über die ihnen bei der Kassenprüfung bekannt gewordenen Kassen- und Geschäftsvorfälle wahren die Kassenprüfer Vertraulichkeit, soweit sie nicht der Mitglieder-versammlung Bericht erstatten müssen.

§ 16 Änderung der Satzung

Eine Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von mindestens 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung.

§ 17 Auflösung des HVR

(1) Die Auflösung des HVR bedarf in einer Mitgliederversammlung einer Mehrheit von mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder des HVR.

(2) Bei Auflösung des HVR fällt das Vermögen des HVR an die Stadt Dormagen mit der Auflage, es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Stadtteil Rheinfeld, insbesondere für die Förderung der heimatlichen Brauchtumspflege, zu verwenden.

§ 18 Gentrifizierung

Die in dieser Satzung verwendete Personenbezeichnungen “Mitglieder, Beisitzer, Geschäftsführer, Kassierer, Vorsitzender” gelten für Männer und Frauen gleichermaßen und sind deshalb geschlechtsneutral zu sehen.

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Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”). So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden. Die erhobenen Daten sind für uns als Betreiber dieser Website anonym, wir können keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ziehen. Die Daten werden aber von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook-Datenverwendungsrichtlinieverwenden kann. Dadurch kann Facebook das Schalten von Werbeanzeigen auf Seiten von Facebook sowie außerhalb von Facebook ermöglichen. Diese Verwendung der Daten kann von uns als Seitenbetreiber nicht beeinflusst werden. In den Datenschutzhinweisen von Facebook finden Sie weitere Hinweise zum Schutz Ihrer Privatsphäre: https://www.facebook.com/about/privacy/. Sie können außerdem die Remarketing-Funktion “Custom Audiences” im Bereich Einstellungen für Werbeanzeigen unter https://www.facebook.com/ads/preferences/?entry_product=ad_settings_screen deaktivieren. Dazu müssen Sie bei Facebook angemeldet sein. Wenn Sie kein Facebook Konto besitzen, können Sie nutzungsbasierte Werbung von Facebook auf der Website der European Interactive Digital Advertising Alliance deaktivieren: http://www.youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/.

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Newsletterdaten

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Diese Website nutzt die Dienste von MailChimp für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die Rocket Science Group LLC, 675 Ponce De Leon Ave NE, Suite 5000, Atlanta, GA 30308, USA. MailChimp ist ein Dienst, mit dem u.a. der Versand von Newslettern organisiert und analysiert werden kann. Wenn Sie Daten zum Zwecke des Newsletterbezugs eingeben (z.B. E-Mail-Adresse), werden diese auf den Servern von MailChimp in den USA gespeichert. MailChimp verfügt über eine Zertifizierung nach dem “EU-US-Privacy-Shield”. Der “Privacy-Shield” ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA, das die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards in den USA gewährleisten soll. Mit Hilfe von MailChimp können wir unsere Newsletterkampagnen analysieren. Wenn Sie eine mit MailChimp versandte E-Mail öffnen, verbindet sich eine in der E-Mail enthaltene Datei (sog. web-beacon) mit den Servern von MailChimp in den USA. So kann festgestellt werden, ob eine Newsletter-Nachricht geöffnet und welche Links ggf. angeklickt wurden. Außerdem werden technische Informationen erfasst (z.B. Zeitpunkt des Abrufs, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem). Diese Informationen können nicht dem jeweiligen Newsletter-Empfänger zugeordnet werden. Sie dienen ausschließlich der statistischen Analyse von Newsletterkampagnen. Die Ergebnisse dieser Analysen können genutzt werden, um künftige Newsletter besser an die Interessen der Empfänger anzupassen. Wenn Sie keine Analyse durch MailChimp wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung. Des Weiteren können Sie den Newsletter auch direkt auf der Website abbestellen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters sowohl von unseren Servern als auch von den Servern von MailChimp gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden (z.B. E-Mail-Adressen für den Mitgliederbereich) bleiben hiervon unberührt. Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von MailChimp unter: https://mailchimp.com/legal/terms/.

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Google Web Fonts

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Impressum

Heimatverein Rheinfeld'82 e.V.

Impressum

Dieses Impressum gilt ebenso für die Netzwerk- und Plattformseiten:

www.facebook.com/hvrheinfeld/
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Herausgeber:

Heimatverein Rheinfeld 82 e.V. (HVR)

Kontakt:

1. Vorsitzender Thomas Stube
Grienskamp 9
D-41539 Dormagen
E-Mail.: thomas.stube(at)hvr82.de

Vertretungsberechtigter Vorstand (I.S.D. §26 BGB):

Thomas Stube (1. Vorsitzender)
Axel Schoenen (2. Vorsitzender)
Dirk Pauli (1. Geschäftsführer)
Robert Urban (1. Kassierer)

Registergericht: Amtsgericht Neuss
Vereinsregisternummer: VR 1099
Steuer-Nr. 114 / 5873 / 5146

Webdesign Konzept, Design, Programmierung & Hosting:

Blauwcrew Mediamakers – WordPress & Mediabureau
Grienskamp 9
D-41539 Dormagen
Tel.: 0 21 33 / 53 89 49
Web: www.blauwcrew.de
E-Mail: mail(at)blauwcrew.de

Redaktion:

Thomas Stube (Grafikbearbeitung, Inhalte)
Sarah Wingens (Inhalte)
Michelle Wingens (Inhalte)
Eduard Breimann (Inhalte)

Medien:

Titelbild (Rheinfeld): Lydia und Peter Schulze, Archiv des Heimatverein Rheinfeld 82 e.V., Privatarchive von Mitgliedern, Sebastian Pototzki Fotografie (SP-Fotografie), Neuß-Grevenbroicher-Zeitung (NGZ), Andy Luxx.

Weitere Bild- oder Videoquellen sind als solche gekennzeichnet oder erkennbar.

Datenschutz:

Bezüglich Fragen zum Thema Datenschutz beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung für Online-Inhalte. Bei Fragen können sich auch jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten des Heimatverein Rheinfeld 82 e.V. wenden:

Thomas Stube
Grienskamp 9
41539 Dormagen
E-Mail: datenschutz(at)hvr82.de

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© 1982 – 2026, Heimatverein Rheinfeld’82 e.V.
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Belegungsplan Vereinshaus Ahl Schull

Heimatverein Rheinfeld'82 e.V.

Belegungsplan Vereinshaus "Ahl Schull"

Belegungsplan

Verfügbar
Mieterübergabe
Vermietet
Mieterabnahme
Übernahme HVR
Geblockt HVR
Abgabe HVR
Übergabe HVR/Vermietung
Reservierung angefragt Übernahme
Reservierung angefragt
Reservierung angefragt Abnahme
Vereinsheim gesperrt
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Buchungsanfrage Vereinshaus Ahl Schull

Heimatverein Rheinfeld'82 e.V.

Buchungsanfrage Vereinshaus "Ahl Schull"

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Tragen Sie hier als eventueller Mieter bitte Ihr Geburtsdatum ein. Nur volljährige Personen können einen eventuell zustande kommenden Mietvertrag unterzeichnen.
Festnetznummer für eventuelle Rückfragen.
Mobilfunkrufnummer für eventuelle Rückfragen.
Aufgrund von schlechten Erfahrungen steht unser Vereinshaus für Feierlichkeiten von 18. und 20. Geburtstagen nicht zur Verfügung. Auch nicht unter Aufsicht der Eltern. Wenn Sie "Sonstiger Grund" auswählen geben Sie bitte weiter unten im Textfeld den Grund an.
Tag ein an dem die Feier stattfinden soll.
Ausweichtermin ein an dem die Feier stattfinden soll.
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Vereinshaus

Heimatverein Rheinfeld'82 e.V.

Vereinshaus "Ahl Schull"

Unser Vereinshaus für Mitglieder und Nichtmitglieder

Selbstverständlich können Mitglieder des Heimatverein Rheinfeld’ 82 e.V., aber auch Nichtmitglieder unser Vereinsheim “Ahl Schull” für private Feiern oder sonstige Veranstaltungen mieten. Dies bietet eine ideale Gelegenheit für Feierlichkeiten aller Art, sei es ein Geburtstag, eine Hochzeit, ein Firmenjubiläum oder andere besondere Anlässe in einem gemütlichen und familiären Rahmen.

Der im März 2018 neu gestaltete große Raum, mit neuer, großer und gemütlicher Biertheke, bietet Platz für ca. 150 (stehende) Personen. Diese geräumige Atmosphäre eignet sich perfekt für größere Zusammenkünfte, in der alle Gäste bequem Platz finden können. Eine separat abgeschlossene, voll funktionsfähige Küche inkl. Spülmaschine bietet sich an, Speisen selbst zuzubereiten oder als Büffet-Raum zu nutzen. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre kulinarischen Ideen in die Tat umzusetzen oder einen caterer zu beauftragen, um ein professionelles Büffet zu organisieren.

Eine Bestuhlung für ca. 80 Personen, sowie umfangreiches Inventar bestehend aus Geschirr, Besteck, Gläser, Kaffeemaschinen, Biertische, etc. können gegen eine geringfügige Mietgebühr hinzugebucht werden. Diese Ausstattung gewährleistet, dass Sie alles Notwendige zur Hand haben, um Ihre Feier nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Zur Kühlung Ihrer Speisen und Getränke stehen Ihnen bis zu fünf Kühlschränke zur Verfügung, sodass Sie keine Kompromisse bei der Qualität und Frische Ihrer Speisen eingehen müssen.

Von September 2021 bis Januar 2022 wurden die sanitären Einrichtungen komplett saniert, so dass auch diese Räumlichkeiten nun hell und freundlich wirken. Die modernen und sauberen Toiletten tragen zum Wohlbefinden Ihrer Gäste bei und sorgen für einen angenehmen Aufenthalt im Vereinsheim.

Besichtigungstermine können nach vorheriger Absprache gerne durchgeführt werden, sodass Sie einen persönlichen Eindruck von den Räumlichkeiten erhalten können, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Bei der Suche nach einem passenden Partyservice, Getränkelieferanten, Miet-Kühlwagen, etc. sind wir gerne behilflich. Wir haben Kontakte zu lokalen Dienstleistern und unterstützen Sie gerne bei der Planung Ihrer Veranstaltung, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft und Ihre Feier ein voller Erfolg wird.

Preise

Gültig ab dem 01. März 2026


Raummiete Do. 18:00 Uhr bis Mo. 18:00 Uhr

Kaltmiete:

HVR-Mitglieder: 250,00 EUR
Nichtmitglieder: 375,00 EUR

Kaution: 300,00 EUR (Nachstehende Verbrauchskopstenpauschalen werden mit der Kaution verrechnet)

Verbrauchskostenpauschalen / Energien (Gas, Wasser, Abwasser, Strom 230 V):

  1. Periode (Mai bis September): 30,00 EUR
  2. Periode (Oktober, November, März, April): 50,00 EUR
  3. Periode (Dezember, Januar, Februar): 90,00 EUR

Endreinigung: 90,00 EUR

  • Aussensteckdose 230 V: 12,00 EUR pro Nutzungstag (bei Kühlwagen erforderlich)
  • Aussensteckdose 380 V: 25,00 EUR pro Nutzungstag (für Imbisswagen / Catering erforderlich)

Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.

Mietzeitraum

Eventuelle verkürzte Mietzeiträume sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen separat angefragt werden.


Der Mietzeitraum beträgt ein komplettes Wochenende, beginnend mit Übergabe Donnerstagabend ab 18:00 Uhr und endet mit der Abnahme Montagabend um 18:00 Uhr.

Einzelne Tage, Feiertage, kurze Wochenenden (z.B. nach Veranstaltungen des HVR) sind separat zu erfragen.

Zusätzliches Inventar

Zusätzlich kann folgendes Inventar gemietet werden. Verrechnung erfolgt mit der Kaution.


Kölschgläser: pro 50 Stück – 6,00 EUR (Einzelpreis 0,12 EUR)
Geschirr: pro 50 Stück – 6,00 EUR (Einzelpreis 0,12 EUR)
Besteck: pro 50 Stück – 3,00 EUR (Einzelpreis 0,12 EUR)
Biertisch rund: 7,50 EUR
Biertisch rechteckig: 10,00 EUR
Kaffeemaschine (Filter Nr- 4): 5,00 EUR (bei defekter Kanne, wird der vollwertige Ersatzpreis berechnet)

Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.

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Termine

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Veranstaltungen

Terminänderungen aus organisatorischen oder wetterbedingten Gründen vorbehalten.