Auf der kommenden Mitgliederversammlung, die am 5. Juni 2024 um 19:00 Uhr im Vereinshaus “Ahl Schull” stattfindet, plant der Heimatverein Rheinfeld‘82 e.V. eine Satzungsänderung.
Bisher werden die Ämter innerhalb des Vereinsvorstandes mit einer Laufzeit von vier Jahren gewählt, der Vorstand beabsichtigt mit einer Satzungsänderung die Laufzeit auf zwei Jahre zu verkürzen.
Unter § 12 – Wahl der Mitglieder des Gesamtvorstandes, Absatz 3 heißt es in der aktuellen Satzung: Die Amtszeit der Mitglieder des Gesamtvorstandes beträgt vier Jahre. Jedes Mitglied des Gesamt-vorstandes kann nur ein Vorstandsamt ausüben und ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter Wahrung der Vertraulichkeit zu erfüllen.
Die zur Zeit gültige Satzung kann hier online eingesehen werden: Aktuelle Satzung
„Wir haben uns in den letzten Monaten innerhalb des Vorstandes viele Gedanken gemacht, ob eine Wahlperiode von den zu wählenden Ämtern über vier Jahre noch zeitgemäß ist. Viele Interessenten scheuen sich davor eine Bindung über vier Jahre einzugehen, eine Wahlperiode von zwei Jahren ist zeitgemäßer, dient dem Verein und ist für eine ehrenamtliche Arbeit überschaubarer. Auch ich mache eine Fortführung als Vorsitzender von der Satzungsänderung abhängig. Für eine weitere Amtszeit von vier Jahren stehe ich nicht zur Verfügung, bei einer Amtszeit von zwei Jahren wäre ich bereit meine Tätigkeit als Vorsitzender erst einmal bis 2026 fortzusetzen. Wie es dann ausschaut und ob ich dann die Zeit und Kraft aufbringen kann bis 2028 als Vorsitzender weiterzumachen, müsste ich auf nach einer erfolgreichen Satzungsänderung dann im Frühjahr 2026 sehen. Sollte sich aber eine andere Kandidatin- oder ein anderer Kandidat auf der kommenden Mitgliederversammlung für den Vereinsvorsitz zur Verfügung stellen, werde ich nicht im Wege stehen. Selbst wenn die Satzungsänderung erfolgreich wäre“, so der Vorsitzende Thomas Stube.
In Kürze wird der Heimatverein Rheinfeld die Tagesordnung und die beabsichtigte Satzungsänderung für alle Mitglieder online zur Ansicht einstellen. Eine Satzungsänderung bedarf in einer Mitgliederversammlung einer Mehrheit von mindestens 3/4 aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Heimatverein Rheinfeld.